Landtag
Als rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion setze ich mich vor allem für Bürgerrechte und einen effektiven Rechtsschutz ein.
Ich vertrete die FDP in folgenden Ausschüssen im Landtag:
- Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss
- Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten
- Bewertungsausschuss
- Innenausschuss
- Parlamentarische Kontrollkommission
Reden
hier finden sie meine Reden aus dem Sächsischen Landtag
Carsten Biesok zu Standortgesetz
12.10.2011
Carsten Biesok zum Standortgesetz
Carsten Biesok zur Erhebung von Handydaten am 19. Februar in Dresden
29.06.2011
Carsten Biesok zum Erhebung von Handydaten
Erste Schritte zur Staatsmodernisierung als einem zentralen Thema dieser Wahlperiode getan
15.12.2010
Carsten Biesok zum Etat des Justizministeriums
Carsten Biesok in der Aktuellen Debatte zum Demokratieverständnis
04.11.2010
Carsten Biesok in der Aktuellen Debatte zum Demokratieverständnis auf Youtube
Unverheirateten Eltern gemeinsames Sorgerecht einräumen!
30.09.2010
Die Koalitionsfraktionen im Landtag wollen, dass unverheirateten Eltern künftig automatisch ein gemeinsames Sorgerecht eingeräumt wird. Der Landtag behandelt heute einen entsprechenden CDU/FDP-Antrag, der die Staatsregierung ersucht, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Sorgerechts einzusetzen. Danach sollen unverheiratete Eltern künftig automatisch ein gemeinsames Sorgerecht haben. Ein gesetzliches Widerspruchsrecht der Mutter soll es nur für Fälle geben, wenn die gemeinsame Sorge nicht dem Kindeswohl entspricht. Dann soll das Familiengericht entscheiden. Eine neue Regelung soll auch ledige Väter berücksichtigen, deren Kinder vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften geboren wurden.
Zu dem CDU/FDP-Antrag "Kindeswohl stärken - unverheirateten Müttern und Vätern gemeinsames Sorgerecht einräumen" erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Unser Antrag soll ein emotional sehr aufgeladenes Problem im Bereich des Sorgerechtes bei nicht verheirateten Eltern lösen. Denn in den vergangenen drei Jahrzehnten hat das Familienbild eine grundlegende Wandlung erfahren. Früher war die Ehe eine von der Gesellschaft als notwendig erachtete Voraussetzung für Kinder. Nichteheliche Kinder waren ein Makel für die Familie, insbesondere für die Mutter. Heute haben sich zum Glück die gesellschaftlichen Verhältnisse grundlegend geändert. Heute ist eine Familie dort, wo Kinder sind, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind. 2008 wurden 58 Prozent der Kinder nicht in einer Ehe geboren. Die nicht eheliche Elternschaft ist in Sachsen zur Normalität geworden.
Dieser gesellschaftlichen Normalität muss auch das Sorgerecht für Väter angepasst werden. Um gemeinsames Sorgerecht ausüben zu können, waren in der Praxis bisher zwei Wege möglich: Entweder die unverheirateten Eltern geben eine Sorgeerklärung, also eine Willensbekundung für die gemeinsame Verantwortung, ab oder es kommt nach der Geburt des Kindes zu einer schnellen Hochzeit.
Aber genau das sind solche Fälle, bei denen Vater und Mutter als Paar leben und eine gemeinsame Sorge in der Regel von beiden Seiten auch gewünscht ist. So geben 54 Prozent aller Eltern von nichtehelichen Kindern eine Sorgerechtserklärung ab. In den anderen Fällen hatte die Mutter die rechtliche Möglichkeit, den Vater gänzlich von der elterlichen Sorge auszuschließen - und das ohne Grund. Das verstößt nicht nur gegen meine liberale Haltung, sondern auch gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein Vater hat ein Recht darauf, sich um sein Kind zu kümmern und für dessen Wohl sorgen zu dürfen!
Unser Ziel ist es daher, dass Mütter und Väter die Möglichkeit erhalten, ihr Kind genauso zu umsorgen, wie es rechtlich gesehen bisher nur die Mutter darf. Auch wenn sich Mutter und Vater nicht mehr als Paar verstehen, so haben doch beide Verantwortung für die Sorge des gemeinsamen Kindes. Nur dann, wenn das Wohl des Kindes es erfordert - und das ist sicher die Ausnahme -, darf einem Elternteil die elterliche Sorge vorenthalten werden. Das Wohlergehen des Kindes, seine gesunde seelische und körperliche Entwicklung sind zu schützen."
Überarbeitung des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) dringend erforderlich
31.03.2010
Politik muss handeln, statt Urteil abzuwarten
Ein Verbund von Datenschutz-Organisationen hat heute die Akten mit den Unterschriften von mehr als 22.000 Klägern gegen den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben. Dazu erklärt Carsten Biesok, Sprecher für Datenschutz der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert eine Überarbeitung der Speicherung von Arbeitnehmerdaten für den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Wir sehen insbesondere den Umfang und die Art einiger erfasster Daten kritisch. Beispielsweise hat die Speicherung von Streik- und Fehltagen bei ELENA nichts verloren. Und auch das Freitextfeld, in das Arbeitgeber Gründe für eine Kündigung eintragen können, hat nichts mit Bürokratieabbau zu tun.
Ziel des Projekts war es, Bürokratie einzudämmen, Arbeitgeber zu entlasten und die Antragsverfahren für Bürger zu vereinfachen. Daran wollen wir festhalten. Der Umfang der gespeicherten Daten darf jedoch nicht größer sein als die bereits heute von Arbeitgebern an das Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerbescheinigungsdaten.
Wir fordern deshalb eine stärkere Berücksichtigung des Datenschutzes und drängen auf eine schnelle Änderung des Verfahrens bei ELENA. Hierzu hat es bereits eine kritische Entschließung des Bundesrats gegeben, in der auf die datenschutz- und verfassungsrechtliche Brisanz hingewiesen wurde.
Die Politik darf nicht erst wieder auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes warten, sondern muss vielmehr eigene Lösungen erarbeiten.

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