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51. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages

07.03.2012

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52. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages

08.03.2012

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53. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages

03.04.2012

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54. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages

04.04.2012

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Standortegesetz schafft schlanke, leistungsfähige und moderne Verwaltung in ganz Sachsen

25.01.2012

Zur heutigen 2. Lesung des "Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz)" erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Mit der Standortkonzeption für alle Behördenstandorte wird erstmals nicht nur für eine Legislaturperiode geplant, sondern bis zum Jahr 2020: Angesichts des auslaufenden Solidarpakts II, des Abschmelzens von EU-Fördergeldern und des demographischen Wandels bauen wir die Struktur einer schlanken, leistungsfähigen und modernen Verwaltung.

Selbstverständlich wird die Umsetzung des Standortegesetzes zuerst Kosten verursachen. Dem stehen aber Einsparungen gegenüber, die sich bis 2021 auf insgesamt rund 842 Millionen Euro belaufen und danach auf jährlich rund 285 Millionen Euro. Das vorliegende Konzept erwirtschaftet somit in seiner Umsetzung bereits seine Kosten.

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Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützen - nicht jedoch dessen Missbrauch durch gewalttätige Extremisten!

25.01.2012

Zur heutigen 2. Lesung des "Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz)" erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP haben wir uns verpflichtet, alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen. Diesem Ziel trägt unser vorliegender Gesetzentwurf Rechnung. Wir legen ihn heute erneut vor, da der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen den 2010 verabschiedeten Entwurf aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt hat. Ich betone: aus formalen Gründen, jedoch nicht aus materiellen.

Der Schutz des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit ist unser oberstes und zentrales Anliegen. Dieses Versammlungsrecht gilt für jedermann - so schmerzlich es auch für mich persönlich ist, jeden Februar Rechtsextreme in meiner Heimatstadt Dresden aufmarschieren zu sehen. Wenn aber Demonstrationen, Gegendemonstrationen und Blockaden in Gewaltexzesse ausarten, können wir dies nicht tolerieren. Grundrechte finden ihre Grenzen dort, wo die Ausübung dieser anderen Bürgern vereitelt wird. Das Grundrecht auf freie Versammlung für jedermann wollen wir verteidigen und schützen - nicht verteidigen und schützen wollen wir aber Gewalttäter, die unter dem Deckmäntelchen dieses Grundrechtes agieren.

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