Neues Sparkassengesetz ist unbürokratisch und stärkt kommunale Verantwortung
09.05.2012
Zur heutigen 2. Lesung des Entwurfs der Staatsregierung des "Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe" erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Ich freue mich, dass auf Initiative der FDP-Fraktion zahlreiche Vorschläge der Sparkassen direkt in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Damit wird deutlich, dass das Gesetz von Praktikern für Praktiker entwickelt wurde. Zahlreiche Details für die Sparkassen werden vereinfacht und deutlich transparenter. Auch dies ist ein Teil des Bürokratieabbaus, den sich CDU und FDP auf die Fahne geschrieben haben. So werden beispielweise die Gestaltungsmöglichkeiten für die Größe des Verwaltungsrates erweitert.
Nach dem Ausscheiden des Freistaates Sachsens aus der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) liegt es wieder in kommunaler Verantwortung, über die Zukunft der Sachsen-Finanzgruppe zu entscheiden. Dies kann eine Auflösung oder einen Austritt einzelner Landkreise und Städte bedeuten. Es wird niemand gezwungen, in der SFG zu bleiben.
Besonders freue ich mich, dass durch die neugeregelte Verwendung ihres Gewinnes Verbundsparkassen (SFG-Sparkassen) und kommunale Sparkassen endlich gleichgestellt werden. Die Entscheidung für oder gegen einen Verbleib in der SFG kann sich so allein an der künftigen Ausgestaltung der Gruppe orientieren und nicht mehr an der Gewinnausschüttung.
Die Sparkassen müssen künftig vom Jahresüberschuss 35 Prozent einer Sicherheitsrücklage zuführen. Damit stärken wir die Eigenkapitalausstattung und machen die Sparkassen unabhängiger vom Kapitalmarkt. Die Anfälligkeit bei Krisen sinkt so deutlich."
Urteilsbegründung zu Demokratieerklärung muss gewissenhaft geprüft werden
26.04.2012
Das Dresdner Verwaltungsgericht hat heute die vom Bund geforderte Version der Demokratieerklärung für rechtswidrig befunden. Dazu erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Das Gericht hat ausdrücklich die vom Bund vorgegebene Fassung der Demokratieerklärung verworfen. Im Unterschied zur Bundesfassung verlangt die im Februar 2011 neu gefasste sächsische Demokratieerklärung von den betroffenen Vereinen nicht, bei deren Partnern die Verfassungstreue zu überprüfen.
Sollte die Urteilsbegründung des Dresdner Verwaltungsgerichts auch die sächsische Demokratieerklärung in Frage stellen, werden wir eine Neubewertung der gesamten Extremismusklausel vornehmen."

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